Verspätet sich Ihr Flug um weniger als drei Stunden? Dann haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf einen Snack/ein Getränk gemäß EG 261/2004 in Bezug auf Fluggastrechte bei einer Verspätung, Annullierung oder verweigerten Beförderung.
Meine Rechte bei einer Flugverspätung von weniger als drei Stunden
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